Insolvenz und Unternehmenkrise
Die Einführung des Gesetzes über Unternehmenskrisen und Insolvenzen (CCI) mit dem Gesetzesdekret 14/2019 hat die im Konkursgesetz von 1942 vorgesehene Insolvenzdisziplin tiefgreifend verändert, indem neue und angemessenere Institutionen und Verhandlungsinstrumente zur Bewältigung von Unternehmenskrisen im Einklang mit dem EU-Recht eingeführt wurden.
Verhandelte Krisenlösungen, zertifizierte Sanierungspläne und Moratoriumsvereinbarungen sind einige der Instrumente, die den Unternehmern zur Verfügung stehen, um Krisen- oder Insolvenzsituationen zu lösen.
Darüber hinaus hat die CCI die Verfahren zur Beilegung von Überschuldungskrisen für Unternehmen, die nicht der gerichtlichen Liquidation unterliegen, erneuert, indem sie den Zugang zu folgenden Instrumenten gewährleistet, um einen so genannten Neuanfang zu ermöglichen
Umstrukturierung von Verbraucherschulden.
Concordato minore.
Verwertung des Vermögens des Schuldners.
Besonders wichtig ist die Möglichkeit des Zugangs zur Restschuldbefreiung, wodurch alle vor der Eröffnung des kontrollierten Liquidationsverfahrens aufgelaufenen Schulden uneinbringlich werden.
Die Kanzlei übt ihre Tätigkeit im Bereich der Unternehmens- und Überschuldungskrisen aus und bedient sich dabei der Mitarbeit von Wirtschaftsprüfern und anderen qualifizierten Beratern.
Darüber hinaus hat die CCI die Verfahren zur Beilegung von Überschuldungskrisen für Unternehmen, die nicht der gerichtlichen Liquidation unterliegen, erneuert, indem sie den Zugang zu folgenden Instrumenten gewährleistet, um einen so genannten Neuanfang zu ermöglichen
Umstrukturierung von Verbraucherschulden.
Concordato minore.
Verwertung des Vermögens des Schuldners.
Besonders wichtig ist die Möglichkeit des Zugangs zur Restschuldbefreiung, wodurch alle vor der Eröffnung des kontrollierten Liquidationsverfahrens aufgelaufenen Schulden uneinbringlich werden.
Die Kanzlei übt ihre Tätigkeit im Bereich der Unternehmens- und Überschuldungskrisen aus und bedient sich dabei der Mitarbeit von Wirtschaftsprüfern und anderen qualifizierten Beratern.
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