Immobilienrecht

Die Kanzlei bietet Unternehmen und Privatpersonen Unterstützung und Beratung bei der Prüfung und Lösung von Problemen im Zusammenhang mit allen Aspekten des Immobilienrechts in den folgenden Bereichen:

 

  • Ausarbeitung von Kaufverträgen, Erschließungs, Verwaltungs und Mietverträgen für alle Arten von Immobilien für Wohn, Gewerbe und Industriezwecke;

  • Ausarbeitung von Vorverträgen und Kauf, Tausch und Mietkaufverträgen;

  • Ausarbeitung und Überprüfung von Ausschreibungsverträgen;

  • Mediationsverfahren zum Schutz von Immobilien, auch im Rahmen von Mietverträgen für Wohn und Nichtwohngebäude;

  • Haftungs und Schadensersatzklagen gegen den Bauträger/Verkäufer wegen Baumängeln, mangelnder Durchführbarkeit, Missbräuchen und Bauverstößen.

    Die Kanzlei hat auch Erfahrung im Bereich der Erbschaftsstreitigkeiten und des Schutzes des Bürgen in Familienverhältnissen gesammelt.

Möchten Sie mehr Informationen?

Die Kanzlei ist bereit Ihnen zu helfen.
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