Immobilienrecht
Die Kanzlei bietet Unternehmen und Privatpersonen Unterstützung und Beratung bei der Prüfung und Lösung von Problemen im Zusammenhang mit allen Aspekten des Immobilienrechts in den folgenden Bereichen:
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Ausarbeitung von Kaufverträgen, Erschließungs, Verwaltungs und Mietverträgen für alle Arten von Immobilien für Wohn, Gewerbe und Industriezwecke;
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Ausarbeitung von Vorverträgen und Kauf, Tausch und Mietkaufverträgen;
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Ausarbeitung und Überprüfung von Ausschreibungsverträgen;
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Mediationsverfahren zum Schutz von Immobilien, auch im Rahmen von Mietverträgen für Wohn und Nichtwohngebäude;
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Haftungs und Schadensersatzklagen gegen den Bauträger/Verkäufer wegen Baumängeln, mangelnder Durchführbarkeit, Missbräuchen und Bauverstößen.
Die Kanzlei hat auch Erfahrung im Bereich der Erbschaftsstreitigkeiten und des Schutzes des Bürgen in Familienverhältnissen gesammelt.
Tätigkeitsbereiche:
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Die Kanzlei ist bereit Ihnen zu helfen.