Familienrecht und Antidiskriminierungsrecht
Der Begriff der Familie entwickelt sich ständig weiter und musste nach und nach an jede affektive Beziehung angepasst werden, auf der ein gemeinsames Lebensprojekt beruht.
Mit der Einführung von Lebenspartnerschaften (Gesetz 20.05.2016 Nr. 76) hat der Gesetzgeber die neuen Familien, die von Personen gleichen Geschlechts gebildet werden, geregelt und auch die rechtliche Anerkennung von faktischen Lebensgemeinschaften geregelt.
Die Kanzlei bietet Beratung und Beistand im Bereich des Familienrechts an, indem sie Verfahren zur Beilegung von Krisen mit Hilfe von unterstützten Verhandlungen erleichtert und, falls erforderlich, gerichtlichen Beistand in jeder Phase und auf jeder Ebene, einschließlich des Obersten Kassationsgerichtshofs, bei Trennungs- und Scheidungsverfahren, der Auflösung von Lebensgemeinschaften und der Regelung von faktischen Lebensgemeinschaften, der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft, der Ernennung von Unterhaltsverwaltern und bei allen anderen für den Mandanten nützlichen Verfahren leistet.
Rechtsanwalt Paissoni steht auf der Liste der Berater der Gleichstellungsbeauftragten für Antidiskriminierungsrecht, nachdem er an einer speziellen Schulung teilgenommen hat.
Rechtsanwalt Paissoni ist auch Vormund von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen und hat zahlreiche Vormundschaften zugunsten von Minderjährigen aus verschiedenen Ländern der Welt, nach Ernennung durch das Jugendgericht von Brescia.