Inkasso
Die Kanzlei führt gewerbliche Inkassotätigkeiten durch, auch in Bezug auf Privatpersonen und Unternehmen mit Sitz in anderen EU-Ländern.
Zu diesem Zweck ist es notwendig, die Vermögenslage des Schuldners zu überprüfen und Maßnahmen zu vermeiden, die sich als erfolglos oder übermäßig kostspielig erweisen könnten.
Es ist zu bedenken, dass die Aktivierung eines Krisenregulierungsinstruments erhebliche Auswirkungen auf die Forderungen gegen einen Unternehmer haben kann, indem sie deren Uneinbringlichkeit bestimmt.
Daher kann die Erlangung eines Vollstreckungstitels mit der Eintragung einer Hypothek auf das Vermögen des Schuldners nicht ausreichen, um die vollständige Beitreibung der Forderung zu gewährleisten.
Die Kanzlei bietet Unterstützung und Beratung im Bereich der Forderungsbeitreibung und prüft die beste Lösung für das Problem.
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