Behandlungsfehler
Die Feststellung der Arzthaftung erfordert einen strengen und sehr gründlichen Ansatz, da der Kunde, der bereits einen schwierigen klinischen Prozess durchlaufen hat, sicher sein muss, dass tatsächlich ein ärztlicher Kunstfehler vorliegt.
Die mögliche Verantwortung des Krankenhauses ist daher nicht nur in möglichen Fehlern bei der Durchführung des Eingriffs zu suchen, sondern auch in seinen möglichen strukturellen und organisatorischen Mängeln. Auch das Fehlen von Protokollen zur Verhinderung der Ausbreitung von nosokomialen Infektionen ist von erheblicher Bedeutung.
Es ist unerlässlich, medizinische Berater und Spezialisten hinzuzuziehen, die in der Lage sind, den klinischen Verlauf des Patienten richtig einzuschätzen und eine seriöse und objektive Stellungnahme abzugeben.
Das schriftliche Gutachten des medizinischen Beraters ist das wichtigste und wesentliche Dokument nach einer angemessenen medizinisch-rechtlichen Untersuchung, der Zulässigkeit von Schadenersatzklagen wegen Berufshaftung bei ärztlichen Kunstfehlern und fehlender Einwilligung nach Aufklärung, nosokomialer Infektion, Verlust von Behandlungschancen und Diagnoseverzögerung sowie falscher Verschreibung.
Die Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Abwicklung von erfolgreich abgeschlossenen Gerichtsverfahren im Gesundheitsbereich und unterstützt den Patienten auch bei der Bestellung von medizinischen Beratern, die ihn sowohl im Vorfeld als auch vor Gericht unterstützen.